| Dreh- und Angelpunkt des Taxipreises, welcher aus gutem Grunde von den Behörden festgelegt wird, ist der Taxameter. Er wird von Fachleuten eingestellt und nach Überprüfung durch das Eichamt geeicht. Der Taxameterpreis ist für alle Unternehmen im Pflichtfahrgebiet bindend und darf weder über-, noch unterschritten werden.
Welche Tricks wenden die Taxi- und Mietwagenunternehmen an, um Kunden mehr Geld aus der Tasche zu ziehen, als ihnen für die Durchführung der Fahrt zusteht?
Die ältesten Tricks, die genau so alt sind wie das Gewerbe der Männer in ihren fliegenden Kisten, besteht darin, Umwege zu fahren oder kleinere Räder als erlaubt auf zu ziehen, so daß der Taxameter mehr Impulse bekommt. Mehr Impulse = höherer Fahrpreis.
Auf dem Lande gibt es dann noch ganz spezielle Tricks:
Die Taxikonzessionen sind in aller Regel sehr streng limitiert und wer keine zugesprochen bekommt, meldet eben einen oder mehrere Mietwagen an. Der Mietwagen unterscheidet sich grundlegend vom offiziellen Taxi. So kann der Unternehmer selber den Preis bestimmen, welcher dann im geeichten Wegstreckenzähler (dem Pendant zum Taxameter) aufgespielt wird. Der Mietwagen unterliegt nicht der Betriebspflicht, er darf nicht auf Bus-Taxispuren benutzt werden und das Fahrzeug darf nirgendwo bereitgehalten werden, außer am offiziellen Betriebssitz. Diese Fahrzeuge dürfen nicht anhalten, wenn sie von Kunden heran gewinkt werden und die Einnahmen unterliegen immer der 19%igen Umsatzsteuer. Für Mietwagen gilt auch ein sehr strenges Rückfahrgebot. Viele dieser Unternehmer nennen sich "Minitaxi" oder ähnlich, um damit die Taxikunden ab zu greifen. Manchmal haben sie sogar Taxifarbe, um so besser erkannt zu werden. Das alles mag für die Kunden uninteressant sein.
Spannend wird es erst, wenn der Kunde ein Taxi bestellt und der Unternehmer, welcher vielleicht nur ein Taxi im Einsatz hat, ohne Vorankündigung einen seiner vielen Mietwagen schickt. In meiner täglichen Praxis passiert es immer wieder, daß Kunden dann z.B. für eine Fahrt 50€ bezahlen mussten, welche zum regulären Taxipreis "nur" 37€ gekostet hätte. Diese Kunden werden sich danach nie wieder über den "doofen" Taxameter beschweren. Ein anderer Trick auf dem Lande ist es, in Nachbarorten massiv zu werben, um die lukrativeren Fahrten dann heraus zu picken. Bei kleineren Fahrten wird dann gerne, nach Abschluß der Fahrt, eine Zusatzgebühr verlangt und mit der weiten Anfahrt begründet. Dies ist illegal! Wenn Ihnen so etwas passiert, sollten Sie keinen Cent bezahlen und die Polizei kommen lassen.
Wenn Sie ein TAXI bestellen, muss der Unternehmer Ihnen auch ein TAXI schicken. Falls sein Taxi ausgebucht ist, kann er Ihnen einen Mietwagen anbieten, aber er darf dies nicht ungefragt so handhaben und erst recht nicht mehr Fahrgeld einfordern, als Sie in einem Taxi bezahlt hätten. Das Taxiunternehmen, welches Ihren Fahrtauftrag für eine Taxifahrt über eine Rufweiterleitung aus einem entfernten Ort von seinem Nebenbetriebssitz erhalten hat, darf Ihnen auch keine zusätzlichen Anfahrtkosten in Rechnung stellen. Es sei denn, er hat Ihnen die Beförderung mit einem (eventuell teureren) Mietwagen angeboten und Sie sind auf die Offerte eingegangen.
Ansonsten begeht das Unternehmen Fahrpreisbetrug und sollte von Ihnen sowohl bei der Polizei, als auch beim Strassenverkehrsamt (Ansprechpartner siehe Impressum) angezeigt werden. Nur so kann die Aufsichtsbehörde reagieren und betrügerisch agierenden Unternehmen die Betriebsgenehmigung entziehen.
Und hier noch ein hilfreicher Tip: Taxen müssen über eine Ordnungsnummer verfügen, welche rechts unten in der Heckscheibe deutlich sichtbar sein muss. Diese muss identisch mit der Ordnungsnummer-/Taxinummer auf der Fahrpreisquittung sein. Leider "verrutschen" diese kleinen, gelb-schwarzen Schilder immer wieder derart unglücklich, daß die Kunden sie häufig nicht ablesen können.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.... |
Fahrzeug bestellen:
Kontakt: Taxiunternehmen Thomas Lux Vogelsangstr. 24 52159 Roetgen
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