Der aktuelle Taxitarif für die Städteregion Aachen 

Einen Anhaltspunkt über das Taxientgelt können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen.

 

Innerhalb der Pflichtfahrbereiche der einzelnen Betriebssitzgemeinden Deutschlands gilt die Fahrpreisbindung an den Taxitarif der jeweiligen Tarifordnung.   

 

Der Fahrpreis beinhaltet den ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von 7% Umsatzsteuer, ab einer Fahrtstrecke von über 50 Kilometer oder einer Fahrt über das Pflichtfahrgebiet hinaus beinhaltet der Fahrpreis die normale Umsatzsteuer in Höhe von 19%.

 

Dieser Preis ist bei allen Taxiunternehmen in der Städteregion gleich und gilt im gesamten Pflichtfahrgebiet, welches geographisch der Städteregion Aachens entspricht.  

 

Der Taxitarif unterliegt nicht dem freien Ermessen der Taxiunternehmer. Er wird von der Dienstaufsichtsbehörde nach Absprache mit anderen Behörden, z.B. der IHK amtlich festgelegt und ist verpflichtend für alle Taxiunternehmer in der betreffenden Region. 

 

Er ist nicht verhandelbar und gilt in jedem Taxi. 

 

Dabei ist es egal, ob Sie von einer kleinen alten Kalesche oder einer großen neuen Luxuslimousine befördert werden. 



Grundgebühr

4,80

je km / Tagesfahrt Werktag von 6-22 Uhr bis 7 km

je km / Tagesfahrt Werktag von 6-22 Uhr ab 7 km Wegstrecke                                            2,50€

2,40

je km / Nachtfahrt von 22-6 Uhr, sowie Sonn- und Feiertags durchgehend bis 7 km

je km / Nachtfahrt von 22-6 Uhr, sowie Sonn- und Feiertags durchgehend ab 7 km Wegstrecke                                                                                                                                               2,60€

2,50

Zuschlag Großraumtaxi mit 9 Sitzplätzen ab der 5. beförderten Person

9,60

Wartezeit pro Stunde                                                                                                                    38,10 €


Gebühr für durch Kunden abbestellte Fahrt, wenn das Taxi umsonst angefahren ist.          8,40.-€


Blindengeleithund, Kleintiere und Gepäck sind kostenlos im Fahrpreis eingeschlossen.


Für Kurier- oder Fernfahrten und Flughafentransfers lassen Sie sich bitte ein unverbindliches Angebot machen.


Hier der Downloadlink zum aktuellen Taxitarif in der Städteregion Aachen:


https://www.staedteregion-aachen.de/fileadmin/user_upload/A_36/Dateien/Taxitarif-ohne_Gebiet_StadtAC.pdf


Und hier finden Sie die Fahrdienstverordnung des STVA Aachen, an die sich alle Taxiunternehmen strikt zu halten haben.


https://www.staedteregion-aachen.de/fileadmin/user_upload/A_36/Dateien/Taxenordnung-ohne_Gebiet_StadtAC.pdf


Ob die Taxiunternehmen dies als verpflichtendes Gebot umsetzen oder nur als "Empfehlung" verstehen, deren Nichtbeachtung eh nicht von der Behörde sanktioniert wird, merken die Kunden sehr schnell. Besonders interessant für Eifeler Taxikunden, die ungefragt statt des bestellten Taxis einen Mietwagen geschickt bekommen, ist der §6, Absatz 5-6.


Was ist, wenn Ihnen das Taxiunternehmen statt einer Limousine einen 9-sitzigen Kleinbus schickt und kassiert 9,60.-€ zusätzlich ab, obwohl Sie nur mit bis zu 4 Fahrgästen mitfahren? Das ist strafrechtlich Fahrtpreisbetrug und kommt in der Eifel leider häufiger vor. In einem solchen Falle bezahlen Sie nicht, rufen Sie die Polizei in Sachen Fahrpreisbetrug und wenden Sie Sich an das zuständige Strassenverkehrsamt.


Und noch ein kleiner Tip. Die im Internet kursierenden Tarifrechner für Taxifahrten sind fahrpreismäßig teils seit Jahren nicht mehr aktualisiert worden und somit untauglich.



 

Fahrzeug bestellen: 

Telefon täglich von 6-0 Uhr:

02471 4755

Mail:

Taxi-Lux@t-online.de

Kontakt:

Taxiunternehmen

Thomas Lux

Vogelsangstr. 24

52159 Roetgen