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Der aktuelle Taxitarif für die Städteregion AachenEinen Anhaltspunkt über das Taxientgelt können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen.
Innerhalb der Pflichtfahrbereiche der einzelnen Betriebssitzgemeinden Deutschlands gilt die Fahrpreisbindung an den Taxitarif der jeweiligen Tarifordnung.
Der Fahrpreis beinhaltet den ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von 7% Umsatzsteuer, ab einer Fahrtstrecke von über 50 Kilometer oder einer Fahrt über das Pflichtfahrgebiet hinaus beinhaltet der Fahrpreis die normale Umsatzsteuer in Höhe von 19%.
Dieser Preis ist bei allen Taxiunternehmen in der Städteregion gleich und gilt im gesamten Pflichtfahrgebiet, welches geographisch der Städteregion Aachens entspricht.
Der Taxitarif unterliegt nicht dem freien Ermessen der Taxiunternehmer. Er wird von der Dienstaufsichtsbehörde nach Absprache mit anderen Behörden, z.B. der IHK amtlich festgelegt und ist verpflichtend für alle Taxiunternehmer in der betreffenden Region.
Er ist nicht verhandelbar und gilt in jedem Taxi.
Dabei ist es egal, ob Sie von einer kleinen alten Kalesche oder einer großen neuen Luxuslimousine befördert werden.
Für Kurier- oder Fernfahrten und Flughafentransfers lassen Sie sich bitte ein unverbindliches Angebot machen. Und hier finden Sie die Fahrdienstverordnung des STVA Aachen, an die sich alle Taxiunternehmen strikt zu halten haben. Ob die Taxiunternehmen dies als verpflichtendes Gebot umsetzen oder nur als "Empfehlung" verstehen, deren Nichtbeachtung eh nicht von der Behörde sanktioniert wird, merken die Kunden sehr schnell. Besonders interessant für Eifeler Taxikunden, die ungefragt statt des bestellten Taxis einen Mietwagen geschickt bekommen, ist der §6, Absatz 5-6. |
Fahrzeug bestellen:
Kontakt: Taxiunternehmen Thomas Lux Vogelsangstr. 24 52159 Roetgen
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